16. 09. 2010

Die Pfändung seines Bankkontos ist für jeden Steuerzahler eine beängstigende Vorstellung. Der Hamburger Steuerberater und Privatdozent an der Promis University of London, Günter Zielinski schildert, aus welchen Gründen die Finanzverwaltung zu dieser Maßnahme greift und was betroffene Steuerzahler tun können, um sie abzuwenden.

Das Finanzamt greift als Maßnahme zur Vollstreckung einer Steuerforderung zur Kontopfändung. Die durch sie entstehende Zugriffssperre auf das Bankkonto hat, neben dem in diesem Fall ohnehin angespannten Verhältnis zur Finanzverwaltung, äußerst negative Auswirkungen auf alle anderen Forderungen, die der Steuerzahler regelmäßig zu begleichen hat.

Im Normalfall kommt es nicht aus heiterem Himmel zur Kontopfändung. Als Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamtes ist sie nur dann anwendbar, wenn eine Steuerschuld nicht beglichen wurde und dem säumigen Steuerzahler ein Vollstreckungstitel schriftlich zugestellt wurde, auf den er nicht durch Zahlung reagiert hat.

Die Kontopfändung ist oftmals die Folge eines fehlerhaften Umgangs mit der Finanzverwaltung. Finanzämter agieren, gerade in Zeiten klammer öffentlicher Kassen, zunehmend aggressiv, unter Ausschöpfung der ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Ob der Steuerzahler nun einen Stundungsantrag versäumt hat oder übersah, einen Vollstreckungsaufschub mit der zuständigen Vollstreckungsstelle zu vereinbaren - eine Kontopfändung basiert oft auf vermeintlichen Detailfragen.

Eine erhebliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang Steuerbescheiden zu, gegen die der Empfänger Einspruch eingelegt hat. Der Einspruch hat keineswegs eine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Finanzverwaltung!

Die, vom Finanzamt festgesetzte, Steuernachzahlung muss grundsätzlich auch dann geleistet werden, wenn sie umstritten ist. Dem Steuerzahler bleibt nur die Möglichkeit, im Rahmen des Einspruchsverfahrens eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Solange diese nicht gewährt wurde, gerät er in die reale Gefahr einer Kontopfändung, sofern er sich eigenmächtig weigert, die umstrittene Summe zu bezahlen.

Die potentielle Kontopfändung wird zur realen Gefahr, sobald dem Steuerzahler eine schriftliche Androhung des Finanzamtes zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen zugeht.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist ein überlegtes Vorgehen geraten, um die drohende Kontopfändung abzuwenden. Zunächst sollte sich der Steuerzahler unbedingt schriftlich an die Vollstreckungsstelle wenden und ihr die Gründe mitteilen, aus denen die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Gleichzeitig sollte er gegenüber dem Finanzamt darlegen, wann und gegebenenfalls in welchen Teilbeträgen die fragliche Steuerschuld beglichen werden kann. Die Finanzverwaltung ist jedoch nicht dazu verpflichtet auf eine derartige Argumentation einzugehen und darf auf der Ausnutzung ihrer Rechtsmittel bestehen. Sofern die riskante Lage noch nicht emotional eskaliert ist, kommt einer sachlichen und zweckdienlichen Kommunikation höchste Bedeutung zu, in deren Verlauf den zuständigen Entscheidungsträgern verdeutlicht wird, dass sie ihre Ansprüche am effektivsten durchsetzen können, wenn sie von der Pfändung absehen.

Da es sich hierbei um eine Ermessenentscheidung handelt, bietet es sich für den von Pfändung bedrohten Steuerzahler an, einen Experten für die Durchsetzung von Interessen bei der Finanzverwaltung einzuschalten.

Langjährige Erfahrung und Kontakte zu verantwortlichen Stellen ermöglichen es Steuerberater Günter Zielinski immer wieder aufs Neue auch in derart riskanten Situationen eine sachgerechte Problemlösung mit der Finanzverwaltung herbeizuführen, die im Interesse seiner Mandanten liegt.

In seiner Hamburger Kanzlei steht er jederzeit gerne mit Rat und Tat für die Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten ein.

Pressekontakt

Günter Zielinski - Steuerberater

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